20. März 2011

Antrag an den Kreisparteitag 20.03.2011

Beschlossen auf dem Kreisparteitag vom 20.03.2011 in Neustadt

Durch ausgewählte Landes-und Kreisbehörden, insbesondere durch solche, die mit Aufgaben der Integration von Migrantinnen und Migranten verstärkt zu tun haben, sollen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Sprachmittler in Behörden einsetzen zu können. Die Sprachmittler sollen bei der Kommunikation zwischen Behördenvertretern und Bürgern ohne ausreichende Deutschkenntnisse zum Einsatz kommen, um Missverständnisse zu vermeiden und bei behördlichem Handeln der vermehrten Zuwanderung Rechnung zu tragen. Die Mittel sollen dabei insbesondere folgende Kosten abgelten:
- eventuelle "Zertifizierungskosten" der interessierten Sprachmittler (z. B. Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse durch Erlangung von Zertifikaten, um als Dolmetscher beeidigt zu werden)
- Aufwandsentschädigung für die Inanspruchnahme der Tätigkeit als Sprachmittler
- eventuell Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Migrationshintergrund

Bei der Auswahl der aus diesen Mitteln bereitzustellenden Sprachmittler sollen soziale Aspekte berücksichtigt werden. Personen mit beschränktem Zugang zu anderen Beschäftigungsverhältnissen aufgrund von z. B. Behinderung, familiären Verhältnissen (alleinerziehende Elternteile) oder sonstigen Aspekten (z. B. das Tragen eines Kopftuchs, was ja bekanntlich zu Schwierigkeiten beim Zugang zu anderen Beschäftigungsverhältnissen führt) sind bei der Wahl bevorzugt zu behandeln.

Die konkrete Ausgestaltung des Einsatzes der Sprachmittler sollte an die behördlichen Erfordernisse gekoppelt werden. So böte es sich an, gezielt Termine mit den betroffenen Bürgern zu vereinbaren, um die Anwesenheit des Sprachmittlers zu gewährleisten. Es könnten besondere Sprechzeiten eingerichtet werden, zu denen dann jeweils ein Sprachmittler anwesend ist.

Dieser Beschluss wird der Landtagsfraktion der Partei DIE LINKE.SH als Antrag zur Behandlung übergeben.

 

Antragssteller: Nuri Dogan