20. März 2011

Beschluß des Kreisparteitages der Partei DIE LINKE.OH vom 20.03.2011 in Neustadt

Frauenpolitische Resolution

 

Am 8. März jährte sich der Internationale Frauentag zum 100. Mal. Der Internationale Frauentag blickt auf eine lange Tradition zurück. Er entstand im Kampf um Gleichberechtigung und Wahlrecht für Frauen.

Damals standen unter anderem Forderungen, wie der „Achtstundentag“, „Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit“ und die Festsetzung von Mindestlöhnen im Mittelpunkt.

Viele Dinge, die damals den Frauen am Herzen lagen und in ihren Seelen brannten, Sorgen und Nöte, die sie entweder in die Resignation oder auf die Straße trieben, sind heute noch genauso aktuell  und von größter Brisanz.

Der tiefgreifende Wandel der Rolle, des Selbstverständnisses und der Lebenssituation von Frauen gehört zu den gravierenden gesellschaftlichen Umbrüchen dieses Jahrhunderts in Deutschland und anderen Industriestaaten. Nach Jahrhunderten der Fehleinschätzung, Herabsetzung, Benachteiligung und des Vorherrschens von Vorurteilen haben sich die Frauen seit Mitte des Jahrhunderts daran gemacht, schrittweise bessere Bildung und Ausbildung, berufliche Möglichkeiten, gesellschaftlichen und politischen Einfluss und damit letztendlich die Gleichberechtigung zu erkämpfen. Allerdings ist die gesellschaftliche und berufliche Gleichstellung von Frauen, insbesondere was ein unabhängiges Leben in Würde und ohne Armut, persönliche Entwicklungschancen, Aufstiegschancen und Anteil an Führungspositionen betrifft, noch längst nicht erreicht.

Laut einer Statistik des DGB zählt Deutschland mit einem Lohnabstand zwischen Männern und Frauen in Höhe von 23% zu den Schlusslichtern in Europa. Diese Unterbezahlung von Frauen führt zwangsläufig in die Armutsfalle im Alter.

Nicht nur die Lohnunterschiede, sondern auch die Abdrängung von Frauen in die sogenannten „Minijobs“, die unsäglichen Regelsätze von „Hartz IV“, familienunfreundliche Arbeitszeiten, zu wenige oder unbezahlbare KITA-Plätze, fehlende Betreuung von Grundschülern vor und nach der Schule und vieles mehr, macht es den Frauen, insbesondere den Alleinerziehenden, unmöglich ein Leben  in Würde und ohne Abhängigkeit von Partnern und Ämtern zu führen.

Diese derzeitigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen machen vielen Frauen eine Teilhabe an Kultur und Bildung schlicht und einfach unmöglich.

Nach wie vor müssen Frauen um das Recht kämpfen, sich für ein Leben mit Kindern und gleichzeitiger Berufstätigkeit ohne Not zu entscheiden.

Wir als Linke des KV –OH fordern hier und heute eine grundlegende Reformierung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Frauen.

 

 

Wir fordern:

·        Frauen müssen für die gleiche berufliche Tätigkeit und Leistung, wie ihre männlichen Kollegen, den gleichen Lohn erhalten.

·        Weg mit den Minijobs und hin zu der flächendeckenden Einführung eines Mindestlohnes in Höhe von 10 Euro, um durch sozialversicherte Arbeit die Altersarmut bei Frauen zu verhindern.

·        Chancengleichheit für Frauen mit  gleicher beruflicher Qualifikation bei der Besetzung von Führungspositionen und Frauenquoten für Spitzenpositionen.

·        Berufliche Chancengleichheit  und Gleichbehandlung für jede Frau, unabhängig von Herkunft und Glauben.

·        Freie Entfaltung und Entwicklung der eigenen Persönlichkeit durch gleiche Bildungschancen.

·        Keine Diskriminierung von Frauen mit Behinderung ! Besondere Förderung auf dem Arbeitsmarkt, konsequente Einhaltung der Beschäftigungsquote in Betrieben und Einrichtungen, insbesondere im öffentlichen Dienst. Schaffung von mehr Arbeitsstellen auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt bei gleicher Entlohnung ! Konsequente Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung.

·        Besondere Förderung von Alleinerziehenden: Schaffung von Rahmenbedingungen, z. B. kostenlose Erwachsenenbildung, die es diesen Frauen möglich macht, Angebote der Erwachsenenbildung wahr zu nehmen. Um ihre Kinder gleichzeitig gut betreut zu wissen, sollte unmittelbar vor Ort der Bildungseinrichtung eine Betreuungsmöglichkeit geschaffen werden. Keine Kürzung im Bereich der Erwachsenenbildung, wie vom Land angedacht z. B. beim Weiterbildungsträger „Frau und Beruf“!

·        Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper, d.h. -Weg mit der Beratungsregelung nach Paragraph 218 ! Jede Frau soll sich nach bestem Wissen und Gewissen für oder gegen ein Kind entscheiden können, ohne dass sie vor Anderen Rede und Antwort für ihre Gründe stehen muss. Weg mit der Bedürftigkeitsregelung bei der Kostenübernahme durch die Krankenkassen!

·        Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch familienfreundliche Arbeitszeiten.

·        Öffentliche Förderung von Betriebskindertagesstätten oder Elterninitiativen für alternative Betreuungseinrichtungen.

·        Einen kostenlosen KITA-Platz für jedes Kind.

·        Erhalt und Schaffung frauenspezifischer sozialer Einrichtungen( Frauenhäuser,  Frauenkommunikationszentren, Frauenakademien,  Mädchentreff usw.).

·        Anerkennung von Rentenzeiten für die Arbeit in Familienbetrieben  und landwirtschaftlichen Betrieben.

 

 

Antragsteller: KV-OH